FAQ
Modellprojekt "Lastenrad mieten, Kommunen entlasten - Aufbau eines Lastenrad-Mietsystems in Kommunen"
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Modellprojekt. (Stand 2020)
Gibt es einen Höchstförderbetrag? Gibt es eine Deckelung der Fördersumme?
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Es gibt keinen festgelegten Förderhöchstbetrag, der jeder Modellkommune automatisch zur Verfügung steht. Eine Deckelung besteht insofern, als dass für das Gesamtprojekt ein Budget festgelegt wurde. Den Kommunen wird eine qualifizierte und fachliche Beratung zur Seite gestellt. Der Berater wird einen auf die Rahmenbedingungen zugeschnittenen Investitionsplan erstellen und mit den Modellkommunen und dem StMB abstimmen. Die einzelne Fördersumme ist somit projektabhängig.
Wie groß ist das Fördervolumen, das für den Projektzeitraum insgesamt zur Verfügung steht?
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Es stehen Fördermittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Es gibt keinen festgelegten Förderhöchstbetrag, der jeder Modellkommune automatisch zur Verfügung steht. Eine Deckelung besteht insofern, als dass für das Gesamtprojekt ein Budget festgelegt wurde. Den Kommunen wird eine qualifizierte und fachliche Beratung zur Seite gestellt. Der Berater oder die Beraterin wird einen auf die Rahmenbedingungen zugeschnittenen Investitionsplan erstellen und mit den Modellkommunen und dem StMB abstimmen. Die einzelne Fördersumme ist somit projektabhängig.
Nach welchen Kriterien wird die Fördersumme ermittelt?
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Die Fördersumme wird anhand der förderfähigen Kosten ermittelt. Mehr Informationen hier unter dem Punkt zuwendungsfähige Kosten.
Wieso ist die genaue Ausgestaltung vor Ort wie die Zahl der Lastenräder und das Verleihsystem bewusst offen gelassen?
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Im Zentrum des Modellprojekts steht die Einführung ggf. auch Erweiterung und Erprobung eines kommunalen Mietangebots für Lastenräder. Die Ausgestaltung der Mietsysteme, insbesondere die Anzahl der Lastenräder und der Verleihstationen, wird durch eine fachliche Beratung in Abstimmung mit den Kommunen und den dortigen Rahmenbedingungen ermittelt. Je nach Größe der Modellkommunen, Topographie oder vorhandener Radwegeinfrastruktur ergeben sich sehr unterschiedliche Anforderungen an das Mietsystem. Eine Vorgabe an Lastenrädern und Mietstationen würde diesen Anforderungen nicht gerecht werden.
Wie viele Räder bekommt jede Kommune?
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Die Anzahl der Lastenräder wird in Folge der Prüfung und Auswertung der lokalen Rahmenbedingungen bestimmt und wird in Abstimmung mit der fachlichen Begleitung für jede Modellkommune individuell festgelegt.
Dürfen die Räder nur einen Maximalpreis kosten?
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Es ist kein Maximalpreis vorgegeben. Es muss natürlich darauf geachtet werden, dass wirtschaftliche Angebote für die Räder gemacht werden.
Welche Anschaffungs- und Unterhaltskosten entstehen je Lastenrad?
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Im Jahr 2020 kostete ein solides E-Lastenrad erfahrungsgemäß circa 5.000 – 6.000 € brutto. Die Kosten sind in den Folgejahren gestiegen. Je nachdem welche Lade- und Abstellmöglichkeiten in der Kommune existieren, kommen Kosten für die Ladeinfrastruktur und Stellplatzeinrichtung hinzu.
Die Unterhaltskosten werden voraussichtlich pro Lastenrad je nach Nutzungsintensität und Wartungsbedarf zwischen 1.000 und 2.000 € brutto pro Jahr betragen.
Sind die Lastenräder an einen Hersteller gebunden?
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Nein. Die Räder sind an keinen Hersteller gebunden. Die Kommunen schaffen die Räder nach dem Vergaberecht an. Die Kommunen können für die Ausschreibung die zur Seite gestellte Beratung in Anspruch nehmen.
Wird eine Lastenradversicherung gefördert? Instandhaltung? Laufende Kosten?
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Nein. Instandhaltung, laufende Kosten und eine Lastenradversicherung sind nicht zuwendungsfähig. Zuwendungsfähige Kosten sind die Anschaffungskosten für die Lastenräder, die Errichtung der Mietstationen, die Ladetechnik und die digitalen Komponenten des Mietsystems wie die App und elektronische Schlösser.
Versicherung, Wartung und andere laufende Kosten liegen in der Zuständigkeit der Modellkommunen.
Darf die Kommune hinsichtlich des Betriebs und Unterhalts der Lastenräder durch Dritte (konkret: örtliche Radhändler) unterstützt werden?
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Ja. Die Kommune darf hinsichtlich des Betriebs und des Unterhalts der Lastenräder Dritte beauftragen. Die Betriebs- und Unterhaltskosten sind jedoch nicht förderfähig.
Die Kommunen bleiben Ansprechpartnerin sowohl für die fachliche Begleitung als auch für das StMB. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung und den Betrieb des Mietsystems.
Könnte man das Projekt beantragen, die Abwicklung jedoch an eine Initiative geben (ADFC z.B.)?
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Die Kommunen dürfen sich bei der Einführung und dem Betrieb des Mietsystems durch Dritte unterstützen lassen. Eine Unterstützung durch Dritte, z.B. für die Wartung der Lastenräder, kann nicht gefördert werden.
Die Kommunen bleiben Ansprechpartnerin sowohl für die fachliche Begleitung als auch für das StMB. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung und den Betrieb des Mietsystems.
Wie ist die Einschätzung der personellen Kapazität?
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Die personelle Kapazität hängt davon ab, ob die Kommune das Mietradsystem mit eigenem Personal betreibt oder diese Aufgabe an einen Dienstleister vergibt. Im Falle eines eigenen Betriebs muss mit einem personellen Aufwand von schätzungsweise zwei bis drei Stunden pro Rad und Monat sowie einer Stunde pro Station und Monat gerechnet werden. Weitere Kapazitäten sind notwendig für die Kundenbetreuung (Hotline und Abrechnung) und gegebenenfalls die Umverteilung von Rädern zwischen den Stationen. Hier schwankt der Betreuungsaufwand abhängig von der räumlichen Situation (Lage und Entfernung der Stationen) und der Nutzungsintensität. Eine präzisere Einschätzung der personellen Kapazitäten kann erst nach Kenntnis der lokalen Rahmenbedingungen und der Konzeption des Mietradsystems zusammen mit den Beratern erfolgen.
Nach dem Projektzeitraum wird ein solches Mietsystem bestehen bleiben können und Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten verursachen. Gibt es eine ungefähre Größenordnung welcher jährliche Kostenpunkt hier auf die Kommunen zukommt?
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Die jährlichen Kosten hängen stark von den Rahmenbedingungen und der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab. Die Erstellung eines Finanzierungskonzepts ist Teil der geförderten Beratung in dem Projekt. Dazu gehört auch die Unterstützung der Kommunen für die Fortsetzung des Angebots über die investive Projektförderung hinaus.
Ein unverbindliches Referenzbeispiel ist die Stadt Konstanz, welche nach Beendigung der Bundesförderung zum Aufbau des Transportrad-Mietsystems TINK beschlossen hatte, das Programm mit kommunalen Mitteln fortzusetzen. Der jährliche Zuschussbedarf für ein nicht-elektrifiziertes Transportradmietsystem, bestehend aus 26 Fahrrädern an 13 Stationen beträgt 30.000 Euro (Stand 2020). Bei einem elektrifizierten Mietradsystem und räumlich entfernteren Stationen könnte der jährliche Zuschussbedarf für dieselbe Größenordnung auch beim Doppelten liegen.
Ist das Angebot für jede Kommunengröße geeignet?
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Ja. Das StMB hat alle Gemeinden und Städte bis maximal 130.000 Einwohner/innen angeschrieben und alle diese Kommunen kommen prinzipiell in Frage. Die Entscheidung, ob eine Gemeinde oder Stadt sich bewirbt, muss vor Ort von den Personen getroffen werden, die die politische und verkehrliche Situation in der Kommune einschätzen können.
Wieso ist das Projekt auf Gemeinden, Märkte und Städte bis max. 130 000 Einwohner beschränkt?
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In den bayerischen Großstädten gibt es bereits umfangreiche Erfahrungen mit Fahrradmietsystemen. Das Modellprojekt konzentriert sich daher zunächst auf ein kommunales Angebot in kleineren und mittelgroßen Städten und Gemeinden, um auch hier die Anwendung speziell von Lastenrädern zu erproben. Damit wird auch ein möglichst hohes Maß an Übertragbarkeit der Erfahrungen aus den sieben Modellkommunen gewährleistet.
Kann auch nur in bestimmten Stadtteilen ein Mietsystem aufgebaut werden?
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Ja. Es ist möglich ein Mietsystem für besonders geeignete Stadtteile aufzubauen. Die Stadtteile sollen in Abstimmung mit der fachlichen Beratung ausgewählt werden.
Macht ein Lastenrad-Mietsystem Sinn, wenn noch nicht mal ein normales E-Bike-Leihsystem existiert?
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Ja. Ein Lastenrad-Mietsystem kann Sinn machen, auch wenn noch nicht mal ein normales E-Bike-Leihsystem existiert. Die Entscheidung, ob eine Gemeinde oder Stadt sich bewirbt, muss vor Ort von den Personen getroffen werden, die die politische und verkehrliche Situation in der Kommune einschätzen können. Ein Lastenrad-Mietsystem kann ein sinnvoller erster Schritt in ein differenziertes Fahrrad-Sharing-Angebot sein oder, je nach Nutzerakzeptanz, auch als solitäres System ausreichend sein.
Gibt es bei einem digitalen Verleihsystem Vorgaben?
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Es gibt keine Vorgaben zum digitalen Verleihsystem. Die Modellkommunen können für die Ausschreibung die ihnen zur Seite gestellte Beratung in Anspruch nehmen.
Kann ein Dienstleister für Beratung und Betrieb zusammen mit einer Gemeinde einen Förderantrag stellen und gleichzeitig weiterhin als Beratungsfirma dieser Gemeinde auftreten?
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Der Antrag ist von der Kommune zu stellen. Die Kommunen können sich bewerben, auch wenn bereits ein Dienstleister vor Ort ein Car- oder Fahrradsharing-System betreibt. Das StMB hat den Auftrag zur wissenschaftlichen Begleitung und fachlichen Beratung bereits vergeben. Die Kommune kann einen Dienstleister vor Ort mit dem Betrieb und Wartung des Lastenrad-Mietsystems beauftragen. Diese Kosten sind jedoch nicht förderfähig.
Werden Kommunen ausgeschlossen, wenn sie bereits ein paar Lastenräder vermieten, aber gerne erweitern würden?
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Eine Bewerbung als Modellkommune ist möglich, selbst wenn vor dem Start des Modellprojekts bereits Lastenräder in Betrieb sind.
Kommt als Betreiber und Verleihstation auch der örtliche Fahrradhändler in Frage?
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Der Betrieb des Verleihsystems kann durch Dritte unterstützt, jedoch nicht gefördert werden. Die Standortentscheidung für geeignete Verleihstationen wird in Folge der Prüfung und Auswertung der lokalen Rahmenbedingungen erfolgen.
Darf die Stadt oder Gemeinde von den Nutzenden eine Gebühr verlangen?
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Eine Nutzungsgebühr für die Anmietung der Räder kann erhoben werden, um damit die Servicekosten für das System mitzufinanzieren. Die Einnahmen aus der Vermietung sollten jedoch die Ausgaben nicht übersteigen.
Bietet der beauftragte Berater eigene Räder bzw. eine App an, die dann von den Kommunen genommen werden müssen?
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Nein: Die Kommune wird bei der Ausschreibung durch den Berater unterstützt. Die Hersteller der Räder und ggf. Zubehör werden nicht vorgegeben.
Gibt es Pläne, die Miet-Lastenräder künftig auf ganz Bayern auszuweiten?
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Im Rahmen des Modellprojekts ist eine Ausweitung auf ganz Bayern nicht vorgesehen. Die fachliche Begleitung der Kommunen soll aber die eingeführten Mietsysteme evaluieren und übertragbare Erkenntnisse für die Einrichtung von Lastenrad-Mietsystemen in anderen Kommunen ableiten. Die Ergebnisse der Auswertung werden voraussichtlich im Jahr 2024 veröffentlicht.