FAQ

Modellprojekt "Lastenrad mieten, Kommunen entlasten - Aufbau eines Lastenrad-Mietsystems in Kommunen"

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Modellprojekt. (Stand 2020)

Gibt es einen Höchstförderbetrag? Gibt es eine Deckelung der Fördersumme?

Wie groß ist das Fördervolumen, das für den Projektzeitraum insgesamt zur Verfügung steht?

Nach welchen Kriterien wird die Fördersumme ermittelt?

Wieso ist die genaue Ausgestaltung vor Ort wie die Zahl der Lastenräder und das Verleihsystem bewusst offen gelassen?

Wie viele Räder bekommt jede Kommune?

Dürfen die Räder nur einen Maximalpreis kosten?

Welche Anschaffungs- und Unterhaltskosten entstehen je Lastenrad?

Sind die Lastenräder an einen Hersteller gebunden?

Wird eine Lastenradversicherung gefördert? Instandhaltung? Laufende Kosten?

Darf die Kommune hinsichtlich des Betriebs und Unterhalts der Lastenräder durch Dritte (konkret: örtliche Radhändler) unterstützt werden?

Könnte man das Projekt beantragen, die Abwicklung jedoch an eine Initiative geben (ADFC z.B.)?

Wie ist die Einschätzung der personellen Kapazität?

Nach dem Projektzeitraum wird ein solches Mietsystem bestehen bleiben können und Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten verursachen. Gibt es eine ungefähre Größenordnung welcher jährliche Kostenpunkt hier auf die Kommunen zukommt?

Ist das Angebot für jede Kommunengröße geeignet?

Wieso ist das Projekt auf Gemeinden, Märkte und Städte bis max. 130 000 Einwohner beschränkt?

Kann auch nur in bestimmten Stadtteilen ein Mietsystem aufgebaut werden?

Macht ein Lastenrad-Mietsystem Sinn, wenn noch nicht mal ein normales E-Bike-Leihsystem existiert?

Gibt es bei einem digitalen Verleihsystem Vorgaben?

Kann ein Dienstleister für Beratung und Betrieb zusammen mit einer Gemeinde einen Förderantrag stellen und gleichzeitig weiterhin als Beratungsfirma dieser Gemeinde auftreten?

Werden Kommunen ausgeschlossen, wenn sie bereits ein paar Lastenräder vermieten, aber gerne erweitern würden?

Kommt als Betreiber und Verleihstation auch der örtliche Fahrradhändler in Frage?

Darf die Stadt oder Gemeinde von den Nutzenden eine Gebühr verlangen?

Bietet der beauftragte Berater eigene Räder bzw. eine App an, die dann von den Kommunen genommen werden müssen?

Gibt es Pläne, die Miet-Lastenräder künftig auf ganz Bayern auszuweiten?